Die Ich AG - Mit neuer Chance in die Selbständigkeit

Ich AG oder Familien AG

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Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG


Bundesanstalt für Arbeit Presse-Info 04 vom 03.01.03
 

Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat ab 1. Januar 2003 einen 
Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich- bzw. 
Familien AGs eingeführt. Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich 
an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige 
Tätigkeit aufnehmen. 

Der Zuschuss wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt, solange das Einkommen 
25.000 € im Jahr nicht überschreitet und allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine 
Arbeitnehmer beschäftigt werden. 

Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 €, im zweiten Jahr 360 € und im dritten Jahr 240 € monatlich. 
Die Leistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Vor einer erneuten Bewilligung ist vom Existenzgründer nachzuweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. 

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem Arbeitsamt beantragt 
werden, in dessen Bezirk der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat. Dort gibt es auch weitergehende Informationen. 

Mit dem Existenzgründungszuschuss besteht nunmehr - neben dem Überbrückungsgeld gem. § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - ein weiteres arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
 

Quelle: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/pressearchiv/04_03.html 

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